Hierbei handelt es sich um die Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24.06.2016 betreffend des anzuwendenden Rechtes un der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstandes sowie der Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates vom 24.Juni 2016 betreffend der güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften.
Die Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten in den 18 Mitgliedstaaten der EU unmittelbar.
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