Wird ein Auto auf einem Abstellplatz abgestellt mit Fahrverbot bis zur Strafzahlung genügt es nicht die Strafe zu bezahlen sondern muss bei der Polizei vor Ort der Antrag gestellt werden, die Verfügungsberechtigung über das Auto zu ändern, d.h., dass diese vom Titel der Polizeiverwahrung auf den Titel der Verwahrung durch den Eigentümer umgestellt wird. Mit diesem Dekret muss auch die Gebühr beim Verwahrer bezahlt werden. Das Auto kann dann beim Verwahrer belassen werden.
Wird dies nicht vorgenommen ist der Verwahrer berechtigt das Auto nach einer Frist von 10 Tagen zur Versteigerung zu bringen.
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