Die Anwaltskanzlei del Torre & partners vertritt derzeit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) mit Sitz in der Provinz Udine, Friaul-Julisch Venetien (Italien), in einem komplexen Rechtsstreit vor dem Landgericht Linz (Österreich). Dieser Fall wirft eine zentrale Frage hinsichtlich der Zuständigkeit auf, d. h. ob der Fall vor dem Landesgericht Udine oder vor dem Landesgericht Linz verhandelt werden sollte.

Gerichtsstand: Landesericht Udine oder Linz?
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Bestimmung der nationalen und territorialen Zuständigkeit unter Bezugnahme auf die europäischen Zuständigkeitsregeln (EU-Verordnung Nr. 1215/2012, kurz EuGVVO). Der Kläger macht geltend, dass die Zuständigkeit dem Gericht Linz zugewiesen werden solle, basierend auf der Auslegung einer Vertragsklausel und der internationalen Praxis zwischen den Parteien. Der Beklagte, vertreten durch die Anwaltskanzlei del Torre & partners, behauptet jedoch, dass das Gericht von Udine aufgrund der Bestimmungen, die im Handelsvertretungsvertrag zwischen den Parteien klar dargelegt sind, die rechtlich zuständige Instanz sei.

Verteidigungsargumente
1. Handelsvertretungsvertrag: Die italienische SRL hat mit dem österreichischen Partner einen Handelsvertretungsvertrag abgeschlossen, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass etwaige Streitigkeiten vom Gericht in Udine entschieden werden müssen. Diese Gerichtsstandsklausel wurde von beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert.

2. Anwendung des österreichischen Rechts: Auch wenn der Vertrag vorsieht, dass in der Sache österreichisches Recht anzuwenden ist, bedeutet dies nicht, dass der Streit in Österreich ausgetragen werden muss. Tatsächlich kann österreichisches Recht auch vor dem Gericht in Udine angewendet werden, wie im Vertrag festgelegt.

3. Zeit- und Verfahrensvorteile: Entgegen den Behauptungen der Gegenpartei würde das italienische Gericht keine Nachteile für den Zeitplan oder die Fairness des Verfahrens mit sich bringen. Tatsächlich könnten die Besonderheiten des italienischen Justizsystems, insbesondere in Bezug auf Streitigkeiten über Handelsvertreter, zu einer effizienteren und schnelleren Bearbeitung des Falles im Vergleich zu der des Landeserichtes Linz führen.

Die Bedeutung einer starken rechtlichen Vertretung
Die Anwaltskanzlei del Torre & partners setzt sich für die Verteidigung der Rechte der italienischen SRL ein und stellt sicher, dass die Vertragsklauseln und geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die Komplexität der Zuständigkeitsfrage erfordert eine sorgfältige Analyse der europäischen Vorschriften und Vertragspraktiken, und ist der Beklagtenvertreter bereit nachzuweisen, dass die Zuständigkeit des Gerichts Udine rechtlich begründet ist.

Abschluss
Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie wichtig ein gut ausgearbeiteter Vertrag und Erfahrung in der Rechtsvertretung im internationalen Recht sind, insbesondere in komplexen grenzüberschreitenden Situationen. Die Anwaltskanzlei del Torre & partners steht zur Verfügung, um spezialisierte Rechtsberatung anzubieten und die Interessen ihrer Mandanten in internationalen Streitigkeiten zu schützen.