EINREISE NACH ÖSTERREICH – BESTIMMUNGEN IN KRAFT BIS 28. FEBRUAR 2022

 Die Einreise nach Österreich ist aus jedem Land der Welt unter den folgenden Bedingungen möglich:

1) EINREISE OHNE QUARANTÄNE

Die Einreise ohne Quarantäne ist für alle Personen gestattet, die im Besitz eines solchen Papiers sind:

– 2G PLUS“-Bescheinigung (Nachweis der Impfung oder Nachweis der Genesung von einer Covid-19-Infektion, die innerhalb der letzten 6 Monate erworben wurde UND ein negativer PCR-Test <72 Stunden) ODER

– Bescheinigung über die Verabreichung der Auffrischungsimpfung, z. B. „dritte Dosis“ nach Abschluss eines Primärimpfzyklus mit zwei Dosen (z. B. Pfizer, Moderna) oder „Auffrischungsimpfung“ im Falle eines vollständigen Primärimpfzyklus mit einer Dosis (z. B. Johnson);

Genesung von Covid-19 + vollständiger Impfzyklus (zwischen Genesung und erster Impfstoffdosis müssen 21 Tage vergehen) oder vollständiger Impfzyklus (z. B. 2 Dosen Pfizer/Moderna, 1 Dosis Johnson) und anschließende Infektion und Genesung von Covid-19 gelten ebenfalls als „Auffrischung“.

2) EINREISE MIT OBLIGATORISCHER VORREGISTRIERUNG DER REISE UND QUARANTÄNE, DIE NACH EINEM NEGATIVEN MOLEKULARTEST BEENDET WERDEN KANN

Eine Voranmeldung für die Reise und eine vertrauenswürdige Isolierung auf eigene Kosten sind für alle Personen erforderlich, die im Besitz einer solchen sind:

– 2G-Bescheinigung (Nachweis der Impfung oder Nachweis der Genesung von einer innerhalb der letzten 6 Monate erworbenen Covid-19-Infektion)

3) EINREISE MIT OBLIGATORISCHER VORREGISTRIERUNG UND 10-TÄGIGER QUARANTÄNE (DIE NACH DEM FÜNFTEN TAG MIT EINEM NEGATIVEN MOLEKULARTEST BEENDET WERDEN KANN).

Personen ohne 2G-Bescheinigung, d.h. die weder im Besitz eines gültigen Impf- noch eines Genesungszertifikats sind, wird die Einreise unter der Bedingung gestattet, dass sie eine Online-Vorregistrierung der Reise (https://entry.ptc.gv.at/) vornehmen und sich einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen (die nach dem fünften Tag nach der Ankunft in Österreich beendet werden kann, wenn sie einen negativen Molekulartest haben).

AUSNAHMEN VON DEN OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN

A) UNBESCHRÄNKTE EINREISE

Uneingeschränkter Zutritt ist erlaubt für:

– Kinder unter 12 Jahren, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz des 2G-PLUS oder der Auffrischungsbescheinigung ist

– Österreichische Staatsbürger oder Personen, die in Österreich krankenversichert sind und für medizinische Notfälle nach Österreich reisen müssen. Die gleiche Befreiung gilt auch für Personen, die einen Termin für eine dringende medizinische Behandlung in einem österreichischen Krankenhaus oder einer anderen Gesundheitseinrichtung haben.

Bei der Einreise aus medizinischen Gründen ist die Vorlage einer Bescheinigung über die absolute medizinische Notwendigkeit (gemäß dem Muster in Anhang F oder Anhang G) obligatorisch.

B) EINREISE NACH ÖSTERREICH MIT NUR NEGATIVEM MOLEKULARTEST <72 STUNDEN, ABER OHNE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE IMPFUNG ODER DIE GENESUNG (2G)

Folgende Personen können ohne 2G-Bescheinigung (gültige Impf- oder Genesungsbescheinigung) nach Österreich einreisen, wenn innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise ein negativer Molekulartest durchgeführt wurde: Schwangere, Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, und Personen, die im Besitz einer Legitimationskarte sind.

C) EINREISE NACH ÖSTERREICH NUR MIT GÜLTIGER IMPF- ODER GENESUNGSBESCHEINIGUNG (2G), ABER OHNE VORGESCHRIEBENEN MOLEKULARTEST

Personen, die sich innerhalb der letzten 90 Tage von einer Covid-19-Infektion erholt haben, können nach Österreich einreisen, wenn seit dem positiven Covid-Test/Beginn der Covid-19-Symptome mindestens 14 Tage vergangen sind und die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

D) EINREISE IN ÖSTERREICH MIT NUR 3G-BEDINGUNG (ANSTATT 2G+), d.h. Impfung/Heilbescheinigung oder negativer Covid-19-Test:

Regelmäßige Grenzgänger (Berufspendler/Studienpendler/Familienpendler/besuchender Partner/Ehegatte) sind von der 2G-PLUS-Anforderung befreit. Sie können mit 3G einreisen (gültige Bescheinigung über die Impfung oder Genesung oder PCR-Test<72 Stunden oder Antigentest<24 Stunden).