Unsere Philosophie
Als die österreichische Rechtsanwältin Ulrike Christine Walter und der italienische Anwalt Carlo del Torre ihre Zusammenarbeit im Jahr 2002 begonnen haben, war die Kanzlei eine der ersten mit Anwälten verschiedener Nationalitäten. Im Laufe der Jahre ist die Kanzlei kontinuierlich um weitere, auch zweisprachige italienische und österreichische Anwälte gewachsen. Die Kanzlei erbringt allumfassende Rechtsdienstleistungen, insbesondere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Mentalitäten und Bedürfnisse der italienischen Mandanten auf der einen, der österreichischen und deutschen Mandanten auf der anderen Seite. Unser Credo: Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen im Vorfeld.
Unser Team
Avv. Dr. Carlo del Torre
Er hat sich immer dem Zivilrecht gewidmet und dabei besonderes Interesse am Immobilienrecht und Erbrecht, auch im internationalen Kontext, mit besonderem Bezug zu den deutschsprachigen Ländern, sowie am Gesellschafts- und Unternehmensrecht gezeigt. Er ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und bei Konferenzen und hat leitende Funktionen in Organisationen und Vereinen übernommen, die sich dem Schutz von Immobilienbesitzern widmen, sowie in Verbänden des sogenannten dritten Sektors, insbesondere im kulturellen Bereich und zum Schutz von Minderheitensprachen.
Avv./Ra em Dr Ulrike Christine Walter
Avv. Dr. Fabio Ficarra
Eingeschrieben in die Liste der Anwälte für Verfahrenshilfe in Zivilsachen und in freiwilliger Gerichtsbarkeit, sowie in die Liste der Delegierten für Zwangsveräußerungen am Landesgericht Görz.
Avv. Dr Elisa Sottosanti
Zugelassene Anwältin vor dem Kassationsgerichtshof und den oberen Gerichten.
Sie ist die Ansprechpartnerin der Kanzlei für das Strafrecht und das Strafverfahren.
Sie befasst sich mit Strafrecht und Strafverfahren, bietet außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung im Strafrecht im Allgemeinen an, mit besonderem Augenmerk auf Straftaten gegen Personen und geschlechtsspezifische Gewalt (sogenannter „Code Rosso“), auf das Strafrecht der Arbeitssicherheit, auf Bau- und Stadtplanungsdelikte, Umweltstraftaten, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen das Vermögen, die strafrechtliche Verantwortung von juristischen Personen (eingeführt durch das Gesetzesdekret Nr. 231/2001) sowie im Familienrecht, sowohl aus zivilrechtlicher Sicht als auch in Bezug auf Straftaten gegen die Familie.
Sie ist in den Listen der Verteidigerinnen eingetragen, die bereit sind, Mandate auf Kosten des Staates in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit zu übernehmen.
Avv. Dr. Marinella Soraia Drago
Sie beschäftigt sich mit der Beratung, Unterstützung und Verteidigung von Privatpersonen, Fachleuten und Unternehmen sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht.
Im Zivilrecht widmet sie sich insbesondere Fragen des Familienrechts, führt Verfahren zur Trennung und Scheidung durch und legt besonderen Wert auf die Regelung, das Sorgerecht und den Unterhalt von Kindern.
Sie hat den multidisziplinären Master „Verantwortung des Arztes und der Gesundheitseinrichtung“ abgeschlossen und damit ihre Kenntnisse im Bereich der zivilrechtlichen Haftung, der ärztlichen Fahrlässigkeit und der Schadensersatzansprüche im Allgemeinen vertieft.
Die Anwältin übt Funktionen im Amt der Betreuerin beim Gericht in Gorizia aus.
Sie ist in der Liste der Anwältinnen eingetragen, die berechtigt sind, Mandate auf Kosten des Staates zu übernehmen.
Eingetragen in die Listen der Verteidiger, die für die staatliche Rechtsvertretung in strafrechtlichen, zivilrechtlichen und freiwilligen Gerichtsbarkeitsangelegenheiten zur Verfügung stehen.
Avv. Dr. Sabrina Polo
Avv. Dr Enrica Canciani
Sie beschäftigt sich mit der Beratung, Unterstützung und Verteidigung von Privatpersonen, Fachleuten und Unternehmen sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht.
Im Zivilrecht widmet sie sich insbesondere Fragen des Familienrechts, führt Verfahren zur Trennung und Scheidung durch und legt besonderen Wert auf die Regelung, das Sorgerecht und den Unterhalt von Kindern.
Sie hat den multidisziplinären Master „Verantwortung des Arztes und der Gesundheitseinrichtung“ abgeschlossen und damit ihre Kenntnisse im Bereich der zivilrechtlichen Haftung, der ärztlichen Fahrlässigkeit und der Schadensersatzansprüche im Allgemeinen vertieft.
Die Anwältin übt Funktionen im Amt der Betreuerin beim Gericht in Gorizia aus.
Sie ist in der Liste der Anwältinnen eingetragen, die berechtigt sind, Mandate auf Kosten des Staates zu übernehmen.
Eingetragen in die Listen der Verteidiger, die für die staatliche Rechtsvertretung in strafrechtlichen, zivilrechtlichen und freiwilligen Gerichtsbarkeitsangelegenheiten zur Verfügung stehen.
Avv. Mag. Antonio del Torre
Er hat an der Universität Innsbruck in Österreich mit einer bilingualen Dissertation in Italienisch und Deutsch im Bereich des Erbrechts promoviert. Seit 2024 ist er Mitglied der Anwaltskammer von Gorizia und ab 2025 Mitglied der Kärntner Anwaltskammer als niedergelassener europäischer Anwalt. Er beschäftigt sich mit Immobilienrecht, Mietrecht und Erbrecht, sowohl national als auch international, Familienrecht, Schadensersatz und Inkasso sowie Vollstreckungsmaßnahmen.